Leihbedingungen

  1. Der Entleiher erhält die Ausrüstungsgegenstände in Leihe durch die Bezirksgruppe Aalen wie von ihm besichtigt und geprüft  unter Ausschluss der Gewährleistung und Haftung sowie daraus resultierender evtl. Unfälle.
  2. Eine Reservierungsanfrage sollte mindestens 3 Tage vor dem angestrebten Ausleihtermin erfolgen.
  3. Der Entleiher erklärt mit seiner Unterschrift, dass sich die Ausrüstung bei Übergabe in gebrauchsfähigem Zustand befindet und er die erforderlichen Kenntnisse in dessen Gebrauch besitzt.
  4. Die Rückgabe der Ausrüstungsgegenstände hat in dem Zustand, wie bei der Übergabe zu erfolgen. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung hat der Benutzer Ersatz in Geld zu leisten, bei reparabler Beschädigung ist die Reparatur unverzüglich auf eigene Rechnung durchzuführen und die Bezirksgruppe Aalen darüber zu informieren.
  5. Eine Überlassung oder Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des
    Entleihers. Für Schäden, die von Dritten verursacht werden, haftet der Entleiher in voller Höhe.
  6. Aufgrund dieser Festlegungen wird die Miete für die Leihgegenstände gemäß der Liste Leihgebühren festgelegt, die Miete ist mit der Übergabe in bar zu entrichten.
  7. Die Rückgabe der Ausleihgegenstände erfolgt zu den üblichen Hallenöffnungszeiten. Sollte der Rückgabetermin auf einen Montag fallen, wird dieser Tag nicht berechnet und die Rückgabe erfolgt am darauffolgenden Werktag.
  8. Bei verspäteter Rückgabe wird die tatsächliche Ausleihzeit nachberechnet.